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Individuell schwierig
Als ein Gesprächsangebot will man das Anerkennungsverfahren, das die Landeskirche nach ihrem Bußwort 2017 initiiert hatte, verstanden wissen.
Von Beatrix Heinrichs
Der Fonds, der dafür eingerichtet wurde, ist der Versuch, das Leid, das Menschen zu DDR-Zeiten durch kirchliches Handeln oder auch durch dessen Unterlassung erfahren haben, zu begleichen – ohne es aber Entschädigung oder Wiedergutmachung zu nennen. 500 000 Euro stellt die Landeskirche dafür zur Verfügung.
Die Erklärung, nach welchen Kriterien die Vergabe erfolgt – auch das bleibt ein Versuch. Zu "individuell verschieden" seien die Fälle, und so behandle man sie auch in der Bemessung, heißt es. Nun, das versteht sich von selbst. Ausschlaggebender Punkt für Art und Höhe der Anerkennungsleistung sind die Vorstellungen und Bedürfnisse der Antragsteller. Dieses "Wünsch-dir-was"-Prinzip denkt Versöhnung zwar konsequent aus Sicht der Betroffenen – bleibt aber dennoch schwierig. Auch wenn es nicht immer eine Zahlung ist, die am Ende der Verfahren steht: Wo es um Werte geht, kommt man um eine transparente Bewertung, die auch für andere, die ähnliches erlebt haben, nachvollziehbar ist, nicht umhin.
Dabei verliert die Kirche den stärksten Wert, das größte Pfund, mit dem sie wuchern kann aus den Augen: das Wort. Wenn man sich doch darüber bewusst ist, dass Zahlungen keine Wiedergutmachung verschaffen können – warum hat man es dann nicht beim Bußwort und einem gut beworbenen Gesprächsangebot belassen? Gerade in einer Zeit, in der sich Menschen wieder unversöhnlich gegenüberstehen, kann die Macht der Worte nicht zu gering geschätzt werden. Versöhnung bleibt ein unveräußerlicher Wert!
Den Artikel "Es muss schmerzen" zum Thema lesen Sie hier.
Autor:Online-Redaktion |
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