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EKM-Synode gibt Handlungsempfehlungen
Verlautbarung zum Abendmahl

Foto: Mirjam Petermann

Der Synodale Andreas Greim aus Erfurt hatte in einem Antrag an die EKM-Synode darum gebeten, das kirchliche Handeln in der EKM während der Corona-Krise umfassend zu analysieren und theologisch zu reflektieren. "Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei das Abendmahl sein. Insbesondere das Angebot des Kranken-und Hausabendmahls, ebenso mögliche Formen eines ›digitalen Abendmahls‹ als Herausforderung in Notsituationen", so der Synodale wörtlich. In seinem Antrag machte Greim sich die Anregungen vom „Geistlichen Arbeitskreis Erfurt“ zu Eigen. Dieser wandte sich in einem Brief vom 30.Juli an den Landesbischof mit der Bitte, „… dass das theologische Gespräch zur Sakramentsverwaltung zeitnah eröffnet wird, um eine Handreichung zur Feier des Abendmahls in Pandemiezeiten zu verabschieden“. Diese soll nichtordinierten Haupt- und Ehrenamtlichen ermöglichen, analog zur Nottaufe das Heilige Abendmahl zu feiern.
Nach eingängigen, intensiven Beratungen im zuständigen Ausschuss und im Plenum hat die Landessynode folgende Verlautbarung zum Abendmahl beschlossen:
"Wir sind froh, dass es wieder möglich ist, Abendmahl zu feiern. Wir ermutigen die Gemeinden, dies auch in geeigneter, der derzeitigen Pandemie-Situation angepasster Form zu tun. Das Abendmahl verbindet uns alle über Raum und Zeit hinweg mit Christus. Diese Einheit soll sichtbar und erfahrbar bleiben. Deshalb geben wir folgende Hinweise und bitten, bei der Austeilung des Abendmahls darauf zu achten, dass es in würdiger Form geschieht, wie es der Heiligkeit des Mahles entspricht:
– Die Hostien werden entweder so abgelegt, dass Gemeindeglieder sie einzeln nehmen können oder sie werden berührungsfrei ausgeteilt. In jedem Fall sind die Hände vorher zu desinfizieren.
– Wir schlagen zudem die Feier mit Einzelkelchen (erworben, von zu Hause mitgebracht oder geliehen) vor. Wir empfehlen dabei die Anschaffung von Gießkelchen, um die Gemeinschaft des Blutes Jesu Christi zum Ausdruck zu bringen.
– Die Frage der Praxis mit Einzel- oder Gemeinschaftskelch trennt uns nicht. Deshalb regen wir an, nach Abklingen der Pandemie das Heilige Mahl in jedem Abendmahlsgottesdienst mit beiden Formen des Kelches in geschwisterlicher Liebe zu feiern.
– Es ist darauf zu achten, dass auch nach dem Abendmahl sorgsam mit den Elementen umgegangen wird.
– Wenn das Heilige Mahl als Haus-abendmahl gefeiert wird, geschieht dies unter Einbeziehung oder nach Einweisung und Sendung durch die ordinierten beziehungsweise ordnungsgemäß berufenen Ehren- oder Hauptamtlichen.
Wir bitten den Herrn der Kirche, er möge uns sein Mahl zu festem Glauben an ihn und zu herzlicher Liebe zueinander dienen lassen." (red) 

Autor:

Online-Redaktion

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