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Kirche und Staat
Klare Verhältnisse

Landtag: Der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Thüringen verfolgt die Debatten im Parlament und berichtet der Kirchenleitung über die Entscheidungen. Zudem gibt er im Namen der Kirchen Stellungnahmen ab.  | Foto: Paul-Philipp Braun
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  • Landtag: Der Beauftragte der evangelischen Kirchen in Thüringen verfolgt die Debatten im Parlament und berichtet der Kirchenleitung über die Entscheidungen. Zudem gibt er im Namen der Kirchen Stellungnahmen ab.
  • Foto: Paul-Philipp Braun
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Vor 30 Jahren wurde der Vertrag zwischen den Evangelischen Kirchen im Freistaat und dem Land Thüringen unterzeichnet. Das Dokument regelt die Art und Weise des Zusammenwirkens. Matthias Thüsing sprach mit dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen, André Demut, über die Bedeutung des Vertrages.

Was regelt dieser Vertrag genau?
André Demut: Der Vertrag klingt nicht nur bedeutend, er ist es auch. Denn er regelt das grundlegende Verhältnis in den Beziehungen zwischen den Evangelischen Kirchen in Thüringen und dem Freistaat. Das reicht beispielsweise von der universitären Theologenausbildung und der Organisation der Anstaltsseelsorge über Fragen zu Kirchengebäuden und Denkmalpflege bis hin zu Zahlungen von Staatsleistungen oder Bestimmungen zu Feiertagsschutz und Seelsorge-Geheimnis.

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