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Schweden
Hebammen scheitern mit Klage

Foto: PIRO4D  - pixabay.com

Straßburg (idea) – In Schweden müssen Hebammen bereit sein, Abtreibungen durchzuführen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Das Gericht wies die Klage zweier schwedischer Hebammen ab, denen eine Beschäftigung in Schweden verweigert worden war, weil sie aus Gewissensgründen keine Kinder im Mutterleib töten wollen.

In ihrem Urteil erklärten die Richter, da der schwedische Staat Abtreibungen als Teil der Gesundheitsvorsorge ansehe, sei es nicht unverhältnismäßig oder ungerechtfertigt, wenn er von allen Hebammen ihre Durchführung verlange. Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Wien) kritisierte die Entscheidung. Das internationale Recht schütze die Gewissensfreiheit.

Autor:

Mirjam Petermann

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