Premium
Grundsteuer
Langsam wird’s eng
Auch Stiftungen und Kirchen klagen über den Bürokratieaufwand. 60 Prozent der geforderten Erklärungen sind in Thüringen abgegeben.
Von Matthias Thüsing
Die Reform des Grundsteuergesetzes sieht vor, dass alle in Deutschland gelegenen 36 Millionen Grundstücke für die Grundsteuer neu zu bewerten sind. Auch bei Grundstücken in Kirchenbesitz wird eine Neubewertung vorgenommen. Zwar sieht das Grundsteuergesetz zahlreiche Befreiungen vor, doch diese erfassen nicht alle vorhandenen Grundstücke. Zudem kann eine Grundsteuerbefreiung je nach Art der Nutzung des Grundstücks unter Umständen auch nur für einen Teil des Grundstücks gelten.
Für jedes der Flurstücke müssen bis Monatsende Grundsteuererklärungen abgegeben werden.
Autor:Online-Redaktion |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.