Mitteldeutsche Diakonie zu EuGH-Urteil
Geistliches Leben pflegen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Urteil den Spielraum kirchlicher Arbeitgeber eingeschränkt. Für Oberkirchenrat Christoph Stolte, den Vorstandsvorsitzenden der Diakonie Mitteldeutschland, hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bisherige Einstellungspraxis. Wie schätzen Sie das Urteil des EuGH ein? Stolte: Die Entscheidung des EuGH ist zunächst einmal zu begrüßen, da sie das in Deutschland grundgesetzlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen...