Nutzung durch Dritte ausgeschlossen
München (epd) – Die letzte Ruhe in einem Urnen-Begräbniswald kann umsatzsteuerfrei sein, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei Urteilen (Az.: V R 3/17 und V R 4/17). Damit bekamen die Eigentümer eines »Urnenbegräbniswaldes« und eines »Ruhehains« aus Schleswig-Holstein recht. Die Verstorbenen werden dort an Bäumen bestattet. Das Finanzamt sah in beiden Fällen eine Bestattungsleistung, für die Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Der BFH urteilte hingegen, dass solche...