Streitpunkt: Geltungsdauer für Flüchtlingsbürgschaften wurde erst im Nachhinein festgelegt
Kirchengemeinde muss weiterhin zahlen
Die Evangelische Kirchengemeinde Lübbecke, die für eine geflüchtete Syrerin gebürgt hatte, muss einem Urteil zufolge die Sozialleistungen für die Frau erstatten. ... Sie möchten mehr erfahren? Den kompletten Artikel finden Sie im E-Paper und in der gedruckten Ausgabe der Mitteldeutschen Kirchenzeitung „Glaube + Heimat“ (Nr. 33), erhältlich im Abonnement, in ausgewählten Buchhandlungen und Kirchen.