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BGH-Urteil
Schmähplastik muss nicht entfernt werden
Eine Schmähplastik aus dem Mittelalter an der Stadtkirche Wittenberg muss nicht entfernt werden. Die Kirchengemeinde arbeite daran, sich noch deutlicher von dem Schandmal an der Kirchenfassade zu distanzieren, so Stadtkirchenpfarrer Alexander Garth. Die als Wittenberger «Judensau» bekannte Schmähplastik darf weiter an der Stadtkirche der Lutherstadt bleiben. Der Bundesgerichtshof wies am heutigen Dienstag die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) ab....