Anschlag in Magdeburg
200 Opfer-Beratungstelefonate

Foto: epd-bild/Maike Glöckner

Berlin/Magdeburg (KNA) Rund 200 Betroffene des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt haben sich bislang beim psychosozialen Beratungstelefon der Opferbeauftragten gemeldet. Dies berichtet die "Welt am Sonntag". Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland, Roland Weber, sprach von einer hohen Quote.

Schneller als beim Breitscheidplatz

400 Verletzte und Angehörige hatten drei Tage nach dem Anschlag ein Schreiben der Opferbeauftragten des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt erhalten, wie es hieß. Darin war die Hilfe-Hotline mitgeteilt worden.

Der Beauftragte betonte im Rahmen einer "vorsichtigen Zwischenbilanz", dass es in Magdeburg anders als beim Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz in Berlin im Jahr 2016 "sehr, sehr schnell" gelungen sei, Kontakt zu den Betroffenen herzustellen. Mehr als 600 Betroffene des Anschlags seien bisher angeschrieben worden, um ihnen Unterstützungsangebote zu unterbreiten.

Soforthilfe und Entschädigung

Derweil würden Entschädigungsleistungen niedriger ausfallen als bei Terroranschlägen, da die Tat von Magdeburg juristisch nicht als Terrorakt eingestuft wird, erklärte Weber. Für die Betroffenen gelte daher das Soziale Entschädigungsrecht. Zudem gebe es Soforthilfe in Traumaambulanzen sowie Unterstützung durch Fallmanager. Auch könnten sich Ansprüche ergeben, wenn die Haftpflichtversicherung greife: Der Täter von Magdeburg hatte einen Mietwagen benutzt.

Roland Weber hat den Opfern des Anschlags von Magdeburg nach Beendigung der "akuten" Hilfephase weitere Unterstützung zugesichert. "Die Bundesrepublik Deutschland darf und wird die Betroffenen des Anschlags von Magdeburg nicht allein lassen", sagte Weber.

Ruf nach Gleichstellung von Opfern

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), forderte eine Gleichstellung von Opfern. Man müsse die gesetzlichen Grundlagen "schnellstmöglich anpassen", sagte er der Zeitung. Es sei nicht nachvollziehbar, "wenn die Opfer von Magdeburg weniger staatliche Hilfe zu erwarten haben, weil es sich um die Tat eines möglicherweise psychisch Kranken und nicht um eine im strengen Sinne terroristische beziehungsweise extremistische Tat" handele. Das Leid der Opfer sei dasselbe, egal welche Motivation der Täter habe.

In Terrorfällen gilt die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten aus dem Bundeshaushalt - mit höheren Leistungen.

Am 20. Dezember war ein 50-Jähriger mit einem Auto in die Menschenmenge auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Menschen starben, darunter ein Kleinkind, eine weitere Frau erlag unlängst ihren Verletzungen. Etwa 200 Personen wurden teils schwerst verletzt.

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Online-Redaktion

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