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SED-Opferrente
Beauftragte dringt auf Erhöhung

Foto: epd-bild/Christian Ditsch

Die Bundesregierung hat SED-Opfern, deren Opferrente zuletzt 2019 erhöht wurde, Verbesserungen versprochen. Die Pläne, die nun vorliegen, enttäuschen die SED-Opferbeauftragte. An den Belangen der Betroffenen ginge das vorbei, sagt sie.

Berlin (epd). Die SED-Opferbeauftragte des Bundestags, Evelyn Zupke, hat die Ampel-Koalition zu Nachbesserungen an den bisherigen Plänen für die Unterstützung der Opfer von Repressionen in der DDR aufgefordert. Der aktuelle Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wirke «mutlos», sagte Zupke. An den Belangen der Opfer gehe das vorbei. Zupke forderte unter anderem eine weitaus größere Erhöhung der SED-Opferrente als bislang angedacht.

Buschmanns Entwurf, über den die Bundesregierung derzeit noch intern berät, sieht unter anderem vor, die Höhe der SED-Opferrente ab dem kommenden Jahr an die Entwicklung der gesetzlichen Rente anpassen. Zupke begrüßte den Plan, die Rentenhöhe auf diese Weise zu dynamisieren. Sie rechnete aber vor, dass dies gerade einmal einem Plus von neun Euro im Monat entspräche und forderte deshalb eine vorherige Erhöhung der Opferrente, die zuletzt 2019 auf 330 Euro angehoben wurde. Eine konkrete Summe wollte sie dabei nicht nennen.

Die Beauftragte betonte, dass die Ausgaben für SED-Opfer zuletzt um fünf Millionen Euro gesunken seien, der Staat also insgesamt weniger für sie ausgibt. Grund dafür ist, dass viele Betroffene inzwischen nicht mehr leben. Aktuell beziehen rund 38.000 Menschen die SED-Opferrente. Die von Buschmann angedachten Änderungen führen laut Zupkes Berechnungen zu Mehrausgaben von 4,4 Millionen Euro pro Jahr. 160 Millionen Euro werden Zupke zufolge pro Jahr für die SED-Opferrente insgesamt ausgegeben.

Die SED-Opferbeauftragte dringt aber auch auf Änderungen bei den Verfahren zur Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden etwa bei politischen Gefangenen der früheren SED-Diktatur. Die Ampel-Koalition hatte dies in Aussicht gestellt, Buschmanns Entwurf enthält sie aber nicht. Er argumentiert, dass die bestehenden Regelungen, insbesondere des in diesem Jahr in Kraft getretenen neuen Sozialen Entschädigungsrechts ausreichen.

Zupke sieht das anders. Sie fordert eine Beweislastumkehr angelehnt an die Regelung für einsatzgeschädigte Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten, bei denen der Zusammenhang zwischen schädigendem Ereignis und dem heutigen Gesundheitsschaden vorausgesetzt werde.

Buschmanns Entwurf sieht zudem die Einrichtung eines Härtefallfonds für politisch Verfolgte in der DDR vor sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro für Opfer von Zwangsaussiedlungen aus dem Grenzgebiet der früheren DDR. Zupke rechnet nach eigenen Worten damit, dass das Bundeskabinett noch vor der Sommerpause die Pläne berät und danach das Beratungsverfahren im Bundestag starten kann.

Autor:

Online-Redaktion

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