Kirchen
Das hat die EKD-Synode beschlossen
Mitte November musste die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ihre Tagung in Ulm wegen des Bahnstreiks unterbrechen. Bei einer digitalen Fortsetzung am Dienstag fielen die Beschlüsse zu Haushalt, Kirchengesetzen und zahlreichen inhaltlichen Anträgen. Das sind die wichtigsten Entscheidungen:
SEXUALISIERTE GEWALT: Die Synode spricht sich für einheitliche Verfahren zur Entschädigung von Opfern von sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche aus. In ihrem am Dienstag einstimmig gefassten Beschluss beauftragt sie das Kirchenamt der EKD, einheitliche und zentrale Regeln für die sogenannten Anerkennungsverfahren und -leistungen in den Landeskirchen zu entwickeln. Dies soll in Abstimmung mit dem Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt erfolgen. Das Gremium, in dem Kirchenverantwortliche und Betroffene über Verbesserungen bei Aufarbeitung und Prävention von Missbrauch beraten, hatte sich bei der Synodentagung eindringlich für einheitliche Verfahren ausgesprochen.
HAUSHALT: Für das kommende Jahr umfasst der Etat der EKD als Dachorganisation rund 250 Millionen Euro, 3 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.
ANTISEMITISMUS: Die Synode verurteilt den Terror der Hamas in Israel und Antisemitismus, der sich nach den Anschlägen der Terrororganisation auch in Deutschland gezeigt hat. Dabei blickt die Kirche selbstkritisch auf die eigene Organisation: «Wir haben die Abgründe verfestigter Judenfeindschaft auch in den eigenen Reihen oft nicht ernst genug genommen», bekennt der Beschluss. Ein weiterer Beschluss bittet den Rat der EKD um eine öffentlichkeitswirksame Kampagne im ersten Quartal 2024 unter dem Slogan «Christlicher Glaube und Antisemitismus sind unvereinbar». Sie soll insbesondere auch in die eigenen Gemeinden und diakonischen Einrichtungen wirken.
AFD: In einem Beschluss rät die EKD-Synode von der Wahl der AfD ab. Die menschenverachtenden Haltungen und Äußerungen insbesondere rechtsextremer Kräfte in der AfD seien mit den Grundsätzen des christlichen Glaubens in keiner Weise vereinbar, heißt es darin. Auch völkisch-nationale Gesinnungen sowie demokratiezersetzende Äußerungen stünden im Gegensatz zu zentralen christlichen Haltungen und sozialethischen Positionen der evangelischen Kirche. «Darum ruft die Synode der EKD alle Wahlberechtigten mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2024 dazu auf, ausschließlich Parteien aus dem demokratischen Spektrum zu wählen, die sich für eine offene Gesellschaft der Vielfalt und ein gerechtes, demokratisches Gemeinwesen einsetzen», heißt es in dem Beschluss. 2024 stehen neben der Wahl des Europaparlaments Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg an.
FLÜCHTLINGSPOLITIK: Die EKD-Synode dringt weiter darauf, dass Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz wieder ein Recht auf das Nachholen enger Familienmitglieder bekommen. Die Ampel-Koalition hatte dies im Koalitionsvertrag angekündigt, bislang aber nicht umgesetzt. Die evangelische Kirche spricht sich zudem für eine gesetzlich vorgeschriebene, unabhängige Abschiebungsbeobachtung an deutschen Flughäfen aus. Ein beschlossener Antrag schlägt vor, dieses Monitoring im Zuge der geplanten Änderungen bei der Abschiebepraxis mit festzuschreiben. Zudem fordert sie, dass die Rettung von Migranten aus Seenot straffrei bleibt und bei der angestrebten Reform des EU-Asylsystems der individuelle Zugang zu Asyl weiter gewährleistet wird. Das Thema «Migration, Flucht und Menschenrechte» soll Schwerpunktthema der nächsten Tagung der Synode im kommenden Jahr werden.
PROSTITUTION: Die Synode bittet den Rat der EKD um die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Prostitution befassen soll. Sie soll sich bis Herbst 2024 zur Forderung nach einem Sexkaufverbot verhalten, das der evangelische Kirchentag in diesem Jahr in einer Resolution gefordert hatte, heißt es im Beschluss. Für dieses Verbot («Nordisches Modell») hatte sich im politischen Raum kürzlich die Union im Bundestag ausgesprochen.
KRIEGSDIENSTVERWEIGERUNG: Die Synode fordert in einem Beschluss, dass Deutschland Kriegsdienstverweigerern, insbesondere aus Russland, die Einreise ermöglicht und ihnen Asyl gewährt.
MITBESTIMMUNG IN KIRCHLICHEN UNTERNEHMEN: Die EKD-Synode hat für große diakonische Einrichtungen eine verbindliche Unternehmensmitbestimmung für Mitarbeitervertretungen beschlossen, dabei allerdings eine lange Umsetzungsfrist eingeräumt. Das geänderte Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD sieht vor, dass in Einrichtungen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese «durch eine Vertretung an den Aufgaben des Aufsichtsorgans der Einrichtung zu beteiligen» sind. Die verbindliche Mitsprachemöglichkeit etwa im Aufsichtsrat eines großen diakonischen Trägers geht damit über die Regelungen im staatlichen Arbeitsrecht hinaus. Details der Regelung soll das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung in einer Verbandsregelung bestimmen - mit einer Umsetzungsfrist «bis spätestens zum 31. Dezember 2028».
Autor:Katja Schmidtke |
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