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Wahl gekippt
Der "dritte Weg" der Diakonie in der Sackgasse

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Die Wahlversammlung zur Arbeitsrechtlichen Kommission evangelischer Sozialeinrichtungen in Mitteldeutschland (ARK) am 20. August ist ohne Ergebnis abgebrochen worden. Die Mitarbeitervertretung GAMAV will die ARK abschaffen und stattdessen Tarifverhandlungen und einen Tarifvertrag. Die Dienstgeber werfen der GAMAV Gesetzesbruch und Blockade vor.

Dienstnehmer: Edda Busse (Mitarbeitervertreterin Johanniter-Krankenhaus Stendal)

An der Wahlversammlung für drei Vertreter der Dienstnehmer in der ARK nahmen über 70 Mitarbeitervertreter teil. Nachdem die Versammlungsleitung aus der Mitte der Teilnehmer einstimmig gewählt wurde und diese laut Tagesordnung zur „Bestätigung der Tagesordnung“ aufforderte, wurde der Antrag gestellt, die Wahl der ARK-Mitglieder von der Tagesordnung zu streichen. Danach erfolgte eine Diskussion, die darin endete, wie es bei Anträgen zur Tagesordnung üblich ist, dass die Versammlungsleitung dazu aufrief, über den Antrag abzustimmen.
Drei Viertel der anwesenden Mitarbeitervertreter stimmten dem Antrag zu. Somit fand keine Wahl statt. Mit diesem ganz klaren Statement haben die anwesenden Mitarbeitervertretungen aus der Diakonie Mitteldeutschland zum wiederholten Male ihrer Forderung nach Abschaffung der Arbeitsrechtlichen Kommission und Aufnahme von Tarifverhandlungen Ausdruck verliehen. Sie haben damit ein Zeichen gesetzt, dass sie mit der Arbeitsrechtsetzung im "dritten Weg" nicht einverstanden sind. Sie fordern seit Jahren den Abschluss von Tarifverträgen für die Diakonie.
Im Gegensatz zu den kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien gilt ein Tarifvertrag verbindlich. Eine Tarifflucht, wie vielerorts in der Diakonie begangen, wäre ausgeschlossen. In der ARK haben die Arbeitnehmer keine Chance, ihren Interessen Nachdruck zu verleihen. Das Bundesarbeitsgericht bezeichnete die Verhandlungen in den arbeitsrechtlichen Kommissionen schon im Jahr 1980 als "kollektives Betteln".
So ist es nicht verwunderlich, dass es auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht gelungen ist, die Unterschiede zwischen Ost und West zu überwinden. Die Diakonie Mitteldeutschland fällt in der Entlohnung gegenüber der Diakonie Deutschland und dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes immer weiter zurück. Wie will sich die Diakonie in Mitteldeutschland unter diesen Bedingungen am Markt behaupten?

Dienstgeber:  Sven Kost (Geschäftsführer der Diako Thüringen)

Der Vorstand des Diakonischen Dienstgeberverbandes Mitteldeutschland hat die Vorgänge und das bewusste Vereiteln der Wahlversammlung zur Arbeitsrechtlichen Kommission in Mitteldeutschland (ARK) mit Bedauern und völligem Unverständnis aufgenommen.
Nachdem der Verband kirchlicher Mitarbeitender der Evangelischen Kirchen Mitteldeutschlands (VKM) von seinem Entsendungsrecht Gebrauch gemacht hat, hat der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen (GAMAV) bereits zum dritten Mal in Folge keine Personen in die ARK entsandt.
Die in diesem Fall vom Arbeitsrechtsregelungsgesetz für die Diakonie Mitteldeutschland vorgesehene Urwahl wurde sabotiert. Der gewählte Versammlungsleiter schloss die Versammlung, ohne dass eine Wahl stattgefunden hat. Das widerspricht dem Gesetz. Der alleinige Sinn und Zweck der Wahlversammlung ist die Wahl der Dienstnehmervertreter. Insofern zeigt sich hier erneut die Blockadehaltung von Mitgliedern des GAMAV. Anstatt sich an dem vorgegebenem Verfahren zu beteiligen, wird dieses mit allen Mitteln versucht zu boykottieren.
Die derzeitige Arbeitsrechtliche Kommission ist lediglich aufgrund einer Übergangsvorschrift bis zur Neukonstituierung weiterhin im Amt, um die lückenlose Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts sicherzustellen. Diese Ausnahme wird nun benutzt, um das Ende der Amtszeit einzelner Mitglieder herauszuschieben, die nach eigenen Angaben den "dritten Weg" ablehnen.
Der berücksichtigt das Leitbild der Dienstgemeinschaft und setzt an die Stelle von Konfrontation, harten Streikmaßnahmen und Tarifverträgen die zeitgemäße konsensuale Lösung von Konflikten am Verhandlungstisch. Durch paritätisch besetze Kommissionen, die obligatorische Schlichtung und die organisatorische Einbindung von Gewerkschaften ist sichergestellt, dass die Interessen der Dienstnehmer angemessen berücksichtigt werden.




Autor:

Online-Redaktion

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