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Als Cemal Altun im Sommer 1983 aus dem sechsten Stock des Verwaltungsgerichts in West-Berlin sprang, ahnte niemand, was die Verzweiflungstat auslösen würde.
Von Renate Haller
Altun war politischer Flüchtling, die Türkei forderte seine Auslieferung. Er wählte den Tod. Der Schock führte Wochen später in Berlin zum ersten Kirchenasyl. Andere Gemeinden schlossen sich an. Tatsächlich waren es Tempel und Kirchen, die einstmals Schutz für Verfolgte boten. Diese Art von Asylrecht an heiligen Orten verschwand, als sich moderne Rechtsstaaten bildeten. Aber was ist, wenn der Staat seiner Schutzfunktion nicht gerecht wird? Oder jemand innerhalb der Bürokratie einen Fehler macht, der lebensbedrohliche Folgen hat? Darum geht es beim Kirchenasyl. Es schafft Zeit, Rechtsmittel auszuschöpfen und Schutzbegehren zu überprüfen.
Innerhalb der Europäischen Union regelt das Dublin-Abkommen, dass für ein Asylverfahren das Land zuständig ist, in dem ein Flüchtling Europa erreicht. Die Praxis der Asylverfahren und der Umgang mit Schutzsuchenden ist in den Ländern allerdings sehr unterschiedlich. In Deutschland gab es immer wieder Konflikte um das Kirchenasyl. Während seiner Amtszeit als Bundesinnenminister kritisierte Thomas de Maizière – Präsident des Kirchentages – das kirchliche Engagement. Der Vorwurf lautet, die Kirche stelle sich mit dem Asyl über das Gesetz. Das tut sie nicht. Die Gemeinden sorgen dafür, dass vorhandene Regeln umgesetzt werden, sprich: dass im Laufe eines Verfahrens jedes Merkmal eines individuellen Falls berücksichtigt wird.
40 Jahre Kirchenasyl verdienen einen Moment des Innehaltens, um sich bewusst zu machen, was Gemeinden aus dem christlichen Gedanken der Barmherzigkeit heraus zu leisten bereit sind.
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Autor:Online-Redaktion |
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