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Zweites Vatikanisches Konzil
Türöffner für die Ökumene

Im Oktober 2012 kam eine Sonderbriefmarke heraus. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) trug mit insgesamt 16 verbindlichen Beschlüssen zur pastoralen und ökumenischen Erneuerung der katholischen Kirche bei. | Foto: epd-bild/Norbert Neetz
  • Im Oktober 2012 kam eine Sonderbriefmarke heraus. Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) trug mit insgesamt 16 verbindlichen Beschlüssen zur pastoralen und ökumenischen Erneuerung der katholischen Kirche bei.
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Für die Zeitgenossen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962–1965) kam es einer „kopernikanischen Wende“ gleich: die Öffnung der katholischen Kirche gegenüber anderen Konfessionen und die Teilnahme an der bislang als gefährlich wahrgenommenen „ökumenischen Bewegung“.

Von Simon Kajan

Der „Römische Katholizismus“ hatte bislang die Rückkehr der von ihm getrennten Christen – „Häretiker und Schismatiker“ – verlangt. Fortan war von „getrennten Brüdern“ die Rede. Und von einer gemeinsame Suche nach Wegen der Einheit. Vor 60 Jahren, am 21. November 1964, wurde das Dekret „Unitatis redintegratio“ (Die Wiedererlangung der Einheit) verabschiedet.

Diese Neuorientierung der katholischen Kirche gegenüber anderen Konfessionen geht zurück auf ihr erneuertes Selbstverständnis, wie es die Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ formuliert und die Anerkennung einer Heilsvermittlung durch andere Kirchen, kirchliche Gemeinschaften und gar Religionen ermöglicht. Statt von einer „Rückkehrökumene“ spricht die katholische Kirche seitdem integrativ vom Wunsch der Wiedererlangung der „Einheit aller Christen“. Das Konzil ermahnte sogar „alle katholischen Gläubigen, dass sie, die Zeichen der Zeit erkennend, mit Eifer an dem ökumenischen Werk teilnehmen“.

Erst wenige Jahre zuvor, unter Pius XII. (1939–1958), war die Teilnahme von Katholiken an religiösen ökumenischen Veranstaltungen, wie sie der Ökumenische Rat der Kirchen organisiert, unterbunden worden. Der theologische Dialog, so er denn stattfand, war eine akademische Kontroverse. Bereits Johannes XXIII. öffnete 1960 jedoch das Konzil für Vertreter anderer Konfessionen. Dafür hatte er das „Sekretariat für die Einheit der Christen“ gegründet.

Damit setzte das Konzil eine Entwicklung in Gang, die kaum absehbar war. 1966 bestätigte Paul VI. das Einheitssekretariat als permanente Einrichtung des Heiligen Stuhles. 1988 wandelte Papst Johannes Paul II. den Namen des Einheitssekretariates um in „Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen“. Und Papst Franziskus stellte es allen anderen Einrichtungen gleich: Er benannte es in „Dikasterium für die Einheit der Christen“ um.

Zu dessen Aufgaben gehören der Dialog und die Zusammenarbeit mit anderen Kirchen und christlichen Weltgemeinschaften. Die dabei erreichten Dokumente füllen dicke Bände. Zugleich wurde eine umfangreiche Zusammenarbeit auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens inspiriert. Ökumenische Kontakte zwischen Bischöfen, Theologen und den Gläubigen in den Gemeinden sind selbstverständlich geworden.
Doch steht die Verwirklichung der „sichtbaren Einheit“ der Kirche mehr denn je aus. Und dieses Ziel ist im ökumenischen Dialog vielleicht heute umstrittener denn je. Während evangelische Christen das Reformationsjubiläum 2017 unter dem Leitbild einer „Kirche der Freiheit“ feierten, bemühte sich auch die katholische Kirche, die eigene kirchliche Identität im Dialog nicht zu verlieren. 

(kna)

Autor:

Online-Redaktion

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