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Erinnert
Großer Einsatz für Staat-Kirche-Regelungen

Ministerialdirektor Dr. Axel Vulpius | Foto: Christin Buchheim
  • Ministerialdirektor Dr. Axel Vulpius
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Das Leben eines für unsere Kirche so wichtigen Staatsmannes hat sich vollendet.
Im hohen Alter von fast 97 Jahren starb der Ministerialdirektor Dr. Axel Vulpius. Er war zuletzt im Kultusministerium von Sachsen-Anhalt tätig.

Von Axel Noack

Wenn wir im September diesen Jahres (15.9.2023) an den 30. „Geburtstag“ des Staatsvertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit den Evangelischen Kirchen in unserem Bundesland erinnern, dann werden wir ganz sicher auch diese Mannes gedenken, der wesentlich zum Zustandekommen des für unsere Kirche so bedeutenden Vertrages beigetragen hat. Dr. Vulpius war der „Unterhändler“ der staatlichen Seite bei den Vertragsverhandlungen.

Der Jurist Dr. Axel Vulpius war als Ministerialdirigent im Bonner Ministerium für Bildung und Forschung schon an die Grenze des Ruhestandes gekommen und wagte noch einen Neubeginn in Magdeburg. Im seinem Bonner Ministerium hatte er sich auf dem Felde der „Erwachsenbildung“ schon manche Verdienste erworben. Daneben war er immer auch schon in vielerlei Ehrenämtern tätig und ist für diese Tätigkeiten in Nordrhein-Westfalen mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet worden.

Hier in Magdeburg, hat er seine Mitarbeit beim Neuaufbau angeboten und wurde in ein - auch für ihn völlig neues Arbeitsfeld - eingesetzt: Ihm wurde die Aufgabe zu Teil, die staatliche Seite bei den Verhandlungen zu dem sogenannten „Staats-Kirche-Vertrag“ zu koordinieren und zu leiten.

Solche Staatskirchenverträge sind nötig, um die in unserem Grundgesetz festgeschriebene Trennung von Kirche und Staat für den praktischen Alltag mit Leben zu füllen und die Beziehungen zwischen Kirche und Staat vertraglich zu regeln. Das ist eine „Kultusangelegenheit“ und Kultusangelegenheiten sind Ländersache.

Der wichtigste Verhandlungspartner kirchlicherseits war unser damaliger Konsistorialpräsident Dr. Hartmut Johnson. Die beiden haben sich gut aufeinander eingestellt und miteinander Bahnbrechendes geleistet.

Immerhin – die alte Zersplitterung lässt grüßen – hat das Land Sachsen-Anhalt auf seinem Territorium sechs evangelische Landeskirchen, mindestens mit kleinen Anteilen. Das galt es zu koordinieren. Herausgekommen ist ein beachtliches Ergebnis. Der Vertrag regelt die Angelegenheiten die Staat und evangelische Kirchen gleichermaßen betreffen, also theologische Fakultäten, Religionsunterricht, Staatsleistungen, Kirchensteuer, Denkmalschutz usw. Am 15.9.1993 wurde dieser „Wittenberger Vertrag“ in der Lutherhalle feierlich unterzeichnet.

Die Unterschrift von Dr. Axel Vulpius trägt der Vertrag allerdings nicht, aber seine Handschrift. Der „Wittenberger Vertrag“ ist der erste Staat-Kirchen-Vertrag, der in einem der neuen Bundesländern verabschiedet wurde. Er hat Maßstäbe gesetzt. Die anderen Bundesländer und die dort ansässigen evangelischen Kirchen haben sich an diesem Vertrag orientiert, als sie daran gingen nun ihrerseits solche Verträge zu schließen. Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik hat den Vertrag offiziell ins Russische übersetzen lassen, damit er in einigen ehemaligen GUS-Staaten zur Klärung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirchen herangezogen werden konnte.

Auch an den Verträgen des Staates mit der römisch katholischen Kirche und den jüdischen Gemeinden hat Dr. Vulpius federführend mitgearbeitet.

Heute, nachdem der Ev. Kirchenvertrag Sachsen-Anhalt nun fast 30 Jahre in Kraft ist, kann erst recht verstanden werden, wie gut es ist, dass die Staat-Kirche-Beziehungen gut und rechtlich sauber geregelt sind. Es ist eine völlige andere Situation als in der der DDR-Zeit, wo es eine solche rechtliche Grundlage für die Kirchen niemals gab. Jeder Einzelfall musste in „Gesprächen“ (meist hinter verschlossenen Türen) geklärt und ausgehandelt werden.

Zu dem Neuen gehörte freilich auch, dass die staatliche Seite einen kirchlich engagierten Juristen in die Verhandlungen geschickt hatte. Dr. Axel Vulpius, der schon in früheren Jahren der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angehört hatte, war in seiner Magdeburger Zeit ein wichtiger Gesprächspartner auch in unserer Kirche. Ich erinnere manche - durchaus streitige, aber immer sehr faire - Diskussion um die Militärseelsorge. Seit 1997 war Dr. Vulpius nun wirklich im Ruhestand und hat dem Naumburger Domkapitel, in den „Vereinigten Domstiftern zu Merseburg und Naumburg und des Kollegiatstifts Zeitz“, als Domherr und bis zuletzt als „Ehrendomherr“ angehört. Am 24.3.2023, genau an seinem 97. Geburtstag wird er in Bonn begraben werden.

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