Landeskirche Braunschweig
Juristin kandidiert für Leitungsamt

- Franziska Bönsch ist als Oberkirchenrätin Teil der Kirchenleitung. Die Juristin ist unter anderem für die Kirchenfinanzen verantwortlich.
- Foto: Landeskirche Anhalts
- hochgeladen von Online-Redaktion
Wolfenbüttel/Braunschweig (red) - Franziska Bönsch, Juristin aus Dessau und Oberkirchenrätin der Evangelischen Landeskirche Anhalts, kandidiert für die Leitung der Rechtsabteilung der Landeskirche Braunschweig. Das teilte die Landeskirche auf ihrer Internetseite mit. Der Ältesten- und Nominierungsausschuss schlage sie als Nachfolgerin von Christoph Goos vor, der als Juristischer Vizepräsident in die Landeskirche Hannovers wechselt, hieß es.
Anhaltische Synode entscheidet über Abwahlantrag
Die derzeit in Köthen tagende Landessynode der Evangelischen Landeskirche Anhalts soll heute auch über einen Abwahlantrag gegen die juristische Oberkirchenrätin entscheiden. Eingereicht worden war dieser aus den Reihen der Synodalen. Als Grund wurde das zerrüttete Vertrauensverhältnis auf allen Ebenen der Landeskirche genannt.
Bönsch ist seit 2021 für die Landeskirche Anhalts tätig. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften in Leipzig hat sie als Rechtsanwältin sowie als Kaufmännische Leiterin eines mittelständischen Bauunternehmens gewirkt. Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) engagiert sie sich im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt. Bönsch ist außerdem Mitglied im Ethikkomitee des Städtischen Klinikums Dessau und nimmt einen Lehrauftrag an der Martin-Luther-Universität in Halle wahr.
Braunschweiger Landessynode tagt im Mai
Die Wahl der 49-jährigen Bönsch, teilte die Landeskirche Braunschweig weiter mit, obliege der Landessynode, die zu ihrer Tagung vom 22. bis 24. Mai in Wolfenbüttel zusammen kommen werde. Für ihre Wahl benötige die Kandidatin mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Synodalen, hieß es aus Braunschweig. Da die braunschweigische Landessynode 46 Personen umfasst, entspräche das 24 Stimmen.
Eine Wahl erfolgt für zwölf Jahre. Als Oberlandeskirchenrätin ist die Leiterin der Rechtsabteilung Mitglied im Kollegium des Landeskirchenamtes. Das Landeskirchenamt führt die Verwaltung der Landeskirche und vertritt sie in Verwaltungs- und Rechtssachen. Es hat die Aufsicht über alle kirchlichen Dienststellen.
Autor:Online-Redaktion |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.