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Klinikum Weimar
Berufung zu Streik erfolglos

Foto: Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar

Den Beschäftigten des von der Diakonie Mitteldeutschland geführten Klinikums Weimar bleiben Streiks weiter verboten. Das Landesarbeitsgericht Erfurt bestätigte ein erstinstanzliches Urteil. Unterdessen nimmt die Auseinandersetzung an Schärfe zu.

Erfurt (epd). Den Beschäftigten des Sophien- und Hufelandklinikums in Weimar bleiben Streiks weiterhin verboten. Mit seiner Entscheidung vom Freitag folgte das Landesarbeitsgericht Erfurt der erstinstanzlichen Entscheidung im Eilverfahren von Mittwoch. Der für den 14. Oktober angekündigte Warnstreik ist demnach rechtswidrig. (AZ: 1 SaGa 10/24)

Die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts erfüllt laut Gericht die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2012. Es gebe eine paritätisch besetzte Kommission mit Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern. Im Konfliktfall könne eine Schlichtungskommission angerufen werden.

Die Arbeitnehmervertretung hatte argumentiert, sie werde in der Ausgestaltung des als „Dritter Weg“ bezeichneten kirchlichen Arbeitsrechts in einer gleichberechtigten Vertretung behindert. Die Verpflichtung ihrer Vertreter zur Verschwiegenheit in den Tarifkommissionen verhindere die Rückkopplung mit den Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen. Zudem enthalte das kirchliche Arbeitsrecht den Gewerkschaften in der Schlichtungskommission eine angemessene Vertretung vor. Ver.di werde nur „ein Platz am Katzentisch“ zugewiesen.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Diakonie Mitteldeutschland erklärten, Konflikte in kirchlichen Einrichtungen würden laut Gesetz nicht über Arbeitskämpfe, sondern durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren gelöst. Daran seien auch die diakonischen Einrichtungen gebunden.

Ein Verdi-Sprecher sagte am Rande der Berufungsverhandlung zum Verbot des geplanten Streiks, dass die Mitglieder der Gewerkschaft nicht länger das von Kirche und Diakonie geschaffene Regelungsmodell der Arbeitsrechtssetzung im sogenannten „Dritten Weg“ akzeptierten.

Ver.di kritisierte, Kirche und Diakonie finanzierten mit einem sechsstelligen Betrag die Gründung und Mitgliederwerbung des Verbandes Kirchlicher Mitarbeitenden (VKM-EKD). Es sei zweifelhaft, dass mit diesem Modell die Rechte von Arbeitnehmern unabhängig vertreten werden könnten. Es gehe der Kirche in der Auseinandersetzung mit der Gewerkschaft mutmaßlich nicht mehr allein um die Frage eines Selbstverwaltungsrechtes, sondern um Kontroll- und Machterhalt.

Ein Sprecher der Diakonie erklärte, dass die Förderung der Mitarbeitendenvertretung für die Kirchenseite etwa zum Betrieb einer Geschäftsstelle dem Auftrag des Dachverbandes entspreche. Die Zuwendungen seien auf drei Jahre begrenzt und transparent in den Haushaltsplänen nachzulesen. „Damit verbunden ist aber keinerlei Einflussmöglichkeit seitens der Kirchenleitung und der Diakonie in Organisation und Handeln des VKM-EKM“, sagte ein Sprecher der Diakonie.

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Online-Redaktion

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