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Chronik: Missbrauchs-Aufarbeitung in der EKD

Arbeitsgruppe des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt zur EKD-Synode  | Foto: epd-bild/Heike Lyding
  • Arbeitsgruppe des Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt zur EKD-Synode
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Frankfurt a.M. (epd). - Als der Missbrauchsskandal 2010 öffentlich wurde, wurde sexualisierte Gewalt durch Kirchenleute in der Öffentlichkeit vor allem als katholisches Thema betrachtet. So rückte die katholische Deutsche Bischofskonferenz in den Fokus der medialen Berichterstattung. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat Missbrauch in den eigenen Reihen erst 2018 systematisch angefasst.

2018 auf der Synode der EKD in Würzburg stellte die Hamburger Bischöfin Kirsten Fehrs einen 11-Punkte-Plan vor. Neben einer wissenschaftlichen Aufarbeitung von Missbrauch in Form einer Studie enthielt er auch die Maßgabe, Betroffene an der Aufarbeitung zu beteiligen. Ein weiterer Punkt war die engere Zusammenarbeit mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Aktuell wird das Amt von Kerstin Claus ausgeübt, die selbst Missbrauchserfahrungen in der evangelischen Kirche machte.

Heute wird das Thema Missbrauch, seine Prävention und Aufarbeitung, für die EKD und die Diakonie zentral im sogenannten Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt (BeFo) behandelt. Die 17 Mitglieder, neun Kirchenvertreter und acht Betroffene, entscheiden alles gemeinsam. In mehreren Untergruppen werden Beschlussvorschläge erarbeitet. Für die Abstimmung im Forum ist eine Mehrheit sowohl der EKD-Beauftragten als auch der Betroffenen nötig.

Das BeFo gibt es erst seit April 2022. Zuvor war die Struktur aus einem Beauftragtenrat, in dem die Vertreter der EKD saßen, und einem Betroffenenbeirat gescheitert. Nach internen Streitigkeiten wurde im Mai 2021 der Betroffenenbeirat erst ausgesetzt und später ganz aufgelöst. Kritik an diesem Vorgehen der EKD gab es von vielen Seiten, von Betroffenen und auch aus der Politik.

Im Dezember wurde nach katholischem Vorbild eine Vereinbarung über Standards bei der Aufarbeitung mit der UBSKM unterzeichnet. Die sogenannte Gemeinsame Erklärung kam erst nach mehrjährigen Verhandlungen zustande. Die Verhandlungen zogen sich unter anderem in die Länge, weil EKD und Diakonie keine verbindlichen Entscheidungen für die eigenständigen 20 Landeskirchen und 17 Diakonie-Landesverbände treffen können. Sie sind zuständig für die Aufarbeitung. Für die katholische Kirche gibt es eine solche Erklärung seit 2020.

Autor:

Online-Redaktion

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