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Worte zum Sonntag
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Die älteste Verkündigungssendung im Fernsehen hat ein Pendant in den mitteldeutschen Tageszeitungen. 2025 gibt es diese kirchlichen Kolumnen 35 Jahre.
Von Willi Wild
Durch die Landesrundfunkge-setze und den Rundfunkstaats-vertrag sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, den Kirchen Sendeplätze für Verkündigung einzuräumen. Evangelische und katholische Konfessionen haben dort einen Sonderstatus. In Hörfunk und Fernsehen, bei ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen sie 14 Stunden Sendezeit pro Woche zugestanden, die sie als Morgenandachten oder als Gottesdienste in eigener Hoheit gestalten.
Diese Verpflichtung gibt es für privatrechtliche Zeitungsverlage nicht.
Autor:Online-Redaktion |
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