Kirchenrecht
NRW plant Gesetze von 1924 aufzuheben
Düsseldorf (epd). In Nordrhein-Westfalen sollen staatliche Gesetze aus preußischer Zeit, die die Vermögensverwaltung kirchlicher Körperschaften regeln, zum 1. November aufgehoben werden. In einer Anhörung im Hauptausschuss des NRW-Landtags in Düsseldorf bezeichneten Experten die aus dem Jahr 1924 stammenden Gesetze übereinstimmend als verfassungswidrig, weil sie gegen das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verstießen. Ein Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU...