«Confessio Augustana»
EKD-Synode gegen Revision der Bekenntnisschrift

Titelblatt der ersten mit Vorstücken und Anhang versehenen lateinischen Ausgabe der Augsburger Konfession, Wittenberg 1531 | Foto: wikipedia.org/wiki/Confessio_Augustana
  • Titelblatt der ersten mit Vorstücken und Anhang versehenen lateinischen Ausgabe der Augsburger Konfession, Wittenberg 1531
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Dresden (kna) -  Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Forderung nach einer Revision von Gewaltanwendung betreffenden Passagen in der protestantischen Bekenntnisschrift «Confessio Augustana» nicht aufgenommen. Zugleich beauftragte das Kirchenparlament am Mittwoch in Dresden die zuständigen EKD-Gremien, bei ihrer friedensethischen Arbeit «die Ergebnisse der theologischen Auslegung des 16. Kapitels der Confessio Augustana durch die Landeskirchen und ihre Zusammenschlüsse aufzunehmen».

Am Montag hatte die mitteldeutsche Regionalbischöfin Friederike Spengler eine Revision der 1530 in Augsburg vorgelegten Confessio Augustana, gefordert, die Positionen der Lutheraner zusammenfasst. Sie wandte sich gegen Aussagen in der Bekenntnisschrift, dass Christen Übeltäter mit dem Schwert bestrafen, sie rechtmäßig Kriege führen und in ihnen mitstreiten könnten. «Ist es nicht endlich Zeit, diesen Glaubenssatz zu revidieren?», fragte Spengler.

Als Vertreter des Synodenausschusses für Schrift und Verkündigung erklärte dagegen der ostfriesische Landessuperintendent Detlef Klahr, dass die EKD für eine Revision nicht zuständig sei. Für solche Bekenntnisfragen seien es die Landeskirchen und die Vereinigten Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD). Zudem könne man einen historischen Text von 1530 als solchen nicht revidieren.

Autor:

Beatrix Heinrichs

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