EKD zu Sünde, Schuld und Vergebung

Unter dem Titel "Sünde, Schuld und Vergebung aus Sicht evangelischer Anthropologie" hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) einen neuen "Grundlagentext" vorgelegt. Bei der Vorstellung des Papiers während einer Videokonferenz betonte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm, diese oft missverstandenen Begriffe seien nicht nur für das evangelische Menschenbild zentral. Sünde sei wesentlich ein Beziehungsbegriff und bezeichne eine Selbstzentriertheit des Menschen, die ihn von Gott und vom Mitmenschen trenne. Deshalb solle deutlich gemacht werden, "dass das Reden über Buße der erste Schritt zur Freiheit ist".
Der rund 130 Seiten umfassende Text geht aus von verschiedenen "Phänomenen des Sündigens", betrachtet die Entfremdung des "sich verfehlenden" Menschen und präsentiert grundlegende biblische Sichtweisen zum Thema. Abschließend wird auf die Perspektive der Versöhnung eingegangen.
Erarbeitet wurde der Text von der EKD-Kammer für Theologie unter Vorsitz des Berliner Theologen Christoph Markschies. Er ist Teil einer Textreihe, die anlässlich des Reformationsgedenkens 2017 die reformatorische und damit evangelische Botschaft für die Gegenwart auslegen will und zu der bereits die Schriften "Rechtfertigung und Freiheit" (2014) und "Für uns gestorben" (2015) gehören.
Parallel zu dem neuen Text erscheint eine kleine Broschüre mit Thesen zum Grundlagentext und Stellungnahmen von Menschen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, die Anregungen für Gespräche in Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen geben soll. Zu den Konkretionen des Textes gehört ein Abschnitt über "sexualisierte Gewalt" auch in der Kirche. Darin heißt es: "Hier hat die Kirche versagt. Statt sich mit Wort und Tat an die Seite der Schutzlosen und Abhängigen zu stellen und der Gewalt zu wehren, ist sie lange Jahre stumm und untätig geblieben. So ist sie nicht nur an den Betroffenen, sondern auch an ihrem Auftrag und an Gott schuldig geworden." In diesem Kontext von Sünde zu reden, ändere nichts an der Verantwortung und Schuld der Täter.
"Aber auch die Schuld der kirchlichen Institution muss beachtet werden", heißt es weiter. Bedford-Strohm betonte dazu, es könne in diesen Fällen "keine Vergebung ohne Beteiligung der Opfer" geben. Zugleich könne niemand von diesen eine Vergebung verlangen. Entscheidend sei, dass "die Wahrheit auf den Tisch" kommen müsse, so der bayerische Landesbischof.

(kna) 

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Online-Redaktion

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