Kirchenvertrag vor 25 Jahren unterzeichnet
Respektvolle Partnerschaft
Am 15. September 1993 wurde in der Lutherstadt Wittenberg der erste Evangelische Kirchenvertrag in den neuen Bundesländern unterzeichnet. Partner waren sechs evangelische Landeskirchen und das Land Sachsen-Anhalt. Der damalige Magdeburger Konsistorialpräsident Hartmut Johnsen war Verhandlungsführer der Kirchen. Seine Nach-Nachfolgerin ist Brigitte Andrae, die Präsidentin des Landeskirchenamtes der EKM.
Von Angela Stoye
Frau Andrae, wo haben die Kirchen die Möglichkeiten und Freiräume genutzt?
Andrae: Da verweise ich aktuell auf das letzte Gespräch unserer Kirchen mit der Landesregierung, das wir vor wenigen Tagen hatten. Wir haben sehr intensiv über unseren je eigenen Beitrag für ein gelingendes europäisches Miteinander gesprochen. Aktuell stehen wir vor großen Herausforderungen in Europa. Da ist es wichtig, Positionen zu finden, die einerseits klar, andererseits aber auch konsensfähig sind.
Angesprochen worden ist in diesem Gespräch auch die Entwicklung des Religionsunterrichtes an den Schulen in Sachsen-Anhalt. Insgesamt blicken wir auf eine erfreuliche Entwicklung in den letzten Jahren. Die deutliche Mehrheit der Schülerinnen und Schüler hat inzwischen die Möglichkeit, am Evangelischen Religionsunterricht teilzunehmen. In Fragen des Lehrkräfteangebotes, der Planbarkeit des Unterrichtseinsatzes und zum Teil auch bei der Refinanzierung gibt es aber nach wie vor Handlungsbedarf. Auch darüber wurde gesprochen.
Und wo hat das nicht funktioniert?
Andrae: Natürlich gibt es immer mal wieder Reibungspunkte. Zu Verbesserungen bei der Finanzierung unserer Schulen zu kommen, war nicht leicht. Trotz der erreichten Fortschritte bleibt hier noch etwas zu tun.
Schwieriger geworden ist die Situation auch dadurch, dass wir in Parlament und Regierung nicht mehr so selbstverständlich auf Menschen treffen, die Kirche aus eigenem Erleben kennen. Da ist an der einen oder anderen Stelle schon Übersetzungsarbeit zu leisten. Im Großen und Ganzen funktioniert die Zusammenarbeit aber gut.
Damals wurde auf die Bezeichnung »Staatskirchenvertrag« verzichtet und »Evangelischer Kirchenvertrag« gewählt. Dennoch sprachen und sprechen Kritiker von zu großer Nähe von Staat und Kirchen und Sonderrechten für letztere. Wie sehen Sie das?
Andrae: Die Terminologie verdeutlicht sehr schön, dass wir es bei dem Wittenberger Vertrag eben gerade mit einem Vertragswerk zwischen zwei gleichberechtigten und selbstständigen Partnern zu tun haben. Und da gibt es Fragen, die beide Partner betreffen und die verlässlich zu regeln sind. Ein Privileg der Kirchen kann ich darin gerade nicht erkennen. Eher eine Grundhaltung des Respekts vor der Eigenständigkeit des je anderen.
Autor:Online-Redaktion |
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