Vollbetreute Menschen dürfen wählen
Erstwähler mit 73 Jahren
"Ich freue mich, dass wir jetzt den Bundestag wählen dürfen.» Von Thomas Tjiang Günter Usbeck gehört zu den vielen Erstwählern, die nun ihre Kreuzchen bei einer Bundestagswahl machen dürfen. Der Mittelfranke aus Hilpoltstein gehört aber nicht zu den neuen Volljährigen, die frisch an die Urne dürfen. Usbeck ist mit seinem 73 Jahren schon lange Rentner, darf aber erst jetzt als Mensch mit Behinderung in sogenannter rechtlicher Vollbetreuung die erste Bundesregierung mitbestimmen. Bis 2019 waren...