EKD-Synode
Fehrs zur Ratsvorsitzenden gewählt
Würzburg (epd). Kirsten Fehrs ist zur Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gewählt worden. Bei der Synodentagung in Würzburg erhielt die 63 Jahre alte Hamburger Bischöfin am Dienstag 97 von 130 Stimmen der Mitglieder des Kirchenparlaments sowie der Delegierten der 20 Landeskirchen, die in der Kirchenkonferenz organisiert sind. Es gab 14 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen.
Die neu gewählte Ratsvorsitzende ist seit 2011 Hamburger Bischöfin. Dem Rat der EKD gehört die 63-Jährige seit 2015 an. Von 2021 an war sie zunächst stellvertretende Ratsvorsitzende und stand in den zurückliegenden zwölf Monaten amtierend an der Spitze des Leitungsgremiums, nachdem Annette Kurschus nach Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Missbrauchsverdacht in ihrem früheren Arbeitsumfeld in Siegen zurückgetreten war.
Fehrs ist an der schleswig-holsteinischen Westküste in Wesselburen aufgewachsen. Nach ihrem Studium in Hamburg war sie Gemeindepastorin im holsteinischen Hohenwestedt, Bildungsreferentin sowie Personal- und Organisationsentwicklerin. 2006 wurde sie Pröpstin und Hauptpastorin an der Hamburger Hauptkirche St. Jacobi. Im Juni 2011 wählte die Landessynode sie zur Bischöfin.
Ihr Bischofsbezirk Hamburg und Lübeck umfasst neben den beiden Hansestädten auch das Hamburger Umland und den Kreis Herzogtum Lauenburg. 2021 wurde sie mit 97 Prozent der Stimmen für eine zweite Amtszeit gewählt.
Bundesweit bekannt wurde Fehrs für ihr Engagement gegen sexuellen Missbrauch in der evangelischen Kirche. Sie war bis 2020 Sprecherin des EKD-Beauftragtenrates zum Schutz vor sexualisierter Gewalt.
Fehrs ist mit einem Pastor verheiratet. Zu ihren Hobbys zählen Musik und Joggen.
Außerdem wählten die Synodalen in sechs Wahlgängen drei neue Mitglieder für den Rat der EKD. Dem 15 Mitglieder zählenden Leitungsgremium gehören neu an der Berliner Bischof Christian Stäblein, die Kirchenpräsidentin der Evangelisch-Reformierten Kirche, Susanne Bei der Wieden, und die Ordensschwester Nicole Grochowina.
Hintergrund
Bei der Wahl der Ratsmitglieder ist laut Grundordnung die bekenntnismäßige und landschaftliche Gliederung der EKD zu berücksichtigen. Zudem ist die Ausgewogenheit des Geschlechterverhältnisses zu beachten.
In einem ersten Schritt bestimmen Synode und Kirchenkonferenz - als Vertretung der 20 evangelischen Landeskirchen - die fehlenden Mitglieder für den Rat. Bei der Ratswahl sind alle 128 Mitglieder der Synode stimmberechtigt sowie die Kirchenkonferenz mit 20 Stimmen. Gewählt ist, wer mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Sind die drei Mitglieder gewählt, tritt der Rat erstmals zusammen und bestimmt aus seiner Mitte einen Wahlvorschlag für den Ratsvorsitz.
Synode und Kirchenkonferenz wählen anschließend in getrennten Wahlgängen mit Zwei-Drittel-Mehrheit die Personen für den Ratsvorsitz sowie die Stellvertretung. Die Amtszeit des Rates erstreckt sich noch bis 2027.
Autor:Online-Redaktion |
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