Diakonie: Soziale Themen sachlich debattieren
Land verschlechtert Betreuung

In die Ecke gestellt: Die Diakonie kritisiert die Kündigung des Landesrahmenvertrags. | Foto: epd-bild/Paul-Philipp Braun
  • In die Ecke gestellt: Die Diakonie kritisiert die Kündigung des Landesrahmenvertrags.
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Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, fordert eine Versachlichung von Debatten über sozialpolitische Themen im laufenden Bundestagswahlkampf. Zugleich hat er sich für den Erhalt von Demokratieförderprojekten ausgesprochen.

Von Oliver Gierens

Einzelne Parteien stellten die Gleichwertigkeit der Menschen infrage. So sei der Begriff „Biodeutsche“, der zum „Unwort des Jahres“ gekürt wurde, ein „Frontalangriff auf die Würde des Menschen“, sagte Stolte.

Er forderte zudem eine sachliche Debatte über das Bürgergeld. Von den 5,5 Millionen Beziehern in Deutschland seien nur rund 1,8 Millionen Menschen überhaupt arbeitsfähig. Zudem gebe es über 800 000 Aufstocker, die von ihrem Gehalt nicht leben könnten und deswegen zusätzlich Bürgergeld beziehen würden.
Stolte bezog sich auch auf die aktuellen Debatten zur Migration. Die These, dass das Bürgergeld ein „Pull-Faktor“ für Migranten sei, gilt aus seiner Sicht als widerlegt.

Zugleich forderte er den Bund auf, Demokratieförderprogramme weiter zu finanzieren. So habe die Diakonie etwa in Sachsen und Berlin-Brandenburg bereits Programme einstellen müssen. Auch die Diakonie Mitteldeutschland habe ein Programm zur Demokratieförderung nach zehn Jahren Förderung stark reduzieren müssen. „An der Stelle, wo wir Demokratiestärkung brauchen, werden Projekte ganz beendet oder sehr viel kleiner weiter geführt“, sagte Stolte.

Der Diakonie-Chef kritisierte auch den anhaltenden Konflikt mit der Landesregierung von Sachsen-Anhalt zur Eingliederung behinderter Menschen. Zum Jahresende hatte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) einen entsprechenden Rahmenvertrag mit den Trägern der Behindertenhilfe gekündigt.

Bis zum Abschluss eines neuen Vertrages soll nun eine Rechtsverordnung gelten, die laut Stolte aber noch nicht offiziell in Kraft getreten ist. Die Verordnung schränke die Qualität der Betreuung deutlich ein, sagte er. Aus seiner Sicht gehe es dem Land darum, Kosten zu sparen.

Das von Grimm-Benne vorgebrachte Argument, mehr ambulante anstelle von stationären Angeboten für behinderte Menschen vorzuhalten, werde von der Diakonie zwar grundsätzlich unterstützt. Dafür sei aber die Kündigung des Landesrahmenvertrags nicht notwendig gewesen. Auch seien ambulante Angebote teurer.
Zugleich würden sich aber die Personalschlüssel für die Betreuung der Betroffenen verschlechtern. „Das ist wirklich beispielhaft, wie man mit Menschen mit Behinderungen nicht umgehen sollte“, sagte der Diakonie-Chef.

(epd)

Autor:

Oliver Gierens

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