Oberkirchenrätin Möbius bei der Synode
Kritik an Benachteiligung freier Schulträger
Der zweite Tag der Herbsttagung der Anhaltischen Landessynode begann mit einem Gottesdienst in der Auferstehungskirche Dessau.
In ihrem Bericht vor der Synode übte Oberkirchenrätin Ramona Eva Möbius, Dezernentin für Bildung, Jugend und Musik, Kritik am Umgang des Landes Sachsen-Anhalt mit freien Schulträgern. Zu diesen gehört auch die Evangelische Landeskirche Anhalts mit ihren vier evangelischen Grundschulen. „Nach wie vor sind die Personalkostensätze nicht geregelt und es gibt immer noch keine Entscheidung von Seiten des Landes, welche Erfahrungsstufe bei der Refinanzierung der Lehrkräfte zugrunde gelegt wird.“ Unklar sei ebenso, wann die Träger mit rückwirkenden Zahlungen durch das Land rechnen könnten. In enger Kooperation mit dem Verband deutscher Privatschulen und anderen freien Trägern in Sachsen Anhalt sehe die Landeskirche nun keine andere Möglichkeit, als den Klageweg zu beschreiten. Die Klage werde derzeit vorbereitet.
Weiterhin sagte Möbius, die anhaltischen Kirchengemeinden müssten verstärkt die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen und Verbänden suchen. Dies sei gerade im ländlichen Bereich wichtig. „Durch offene und transparente Kommunikation, durch das Knüpfen von Netzwerken und gute Nachbarschaftsgestaltung kann das Gemeindeleben bereichert und auch die Rolle der Kirche und Diakonie im Gemeinwesen gestärkt werden.“ Kirche, so Möbius, müsse helfend und dienend nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere sein.
Gute Entwicklung bei Posaunenarbeit
In ihrem Bericht wies die Oberkirchenrätin zudem auf die erfreuliche Zunahme von Mitwirkenden allen Alters in den 15 anhaltischen Posaunenchören und die positive Entwicklung des Musizierens mit Blechblasinstrumenten in den Klassen der evangelischen Grundschulen hin.
Möbius unterstrich weiter die Bedeutung einer guten religionspädagogischen Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher an evangelischen Kindergärten in Anhalt. Zudem müssten Kindergärten und Gemeinden noch enger zusammenarbeiten als bislang. Kirchenjurist und Oberkirchenrat Christian von Bülow berichtete von einer Anhebung der Bezüge von Leiterinnen und Leitern in den evangelischen Kindertagesstätten seit dem 1. Juli 2019. Damit werde eine Angleichung an das Niveau in staatlichen Kindergärten erreicht. „Die Anhebung ist auch mit Blick auf die Gewinnung geeigneter Leiterinnen und Leiter in unseren Kindertagesstätten sinnvoll“, sagte von Bülow.
Autor:Johannes Killyen |
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