SED-Opfer
Bundestag beschließt höhere Zahlungen

Foto: epd-bild/ Christian Ditsch

Berlin (epd). Der Bundestag hat finanzielle Verbesserungen für Verfolgte des SED-Regimes in der früheren DDR beschlossen. Mehrheitlich beschloss das Parlament einen Gesetzentwurf, der eine Erhöhung von SED-Opferrente und Ausgleichsleistungen sowie Erleichterungen bei der Inanspruchnahme von Entschädigungszahlungen vorsieht. Zudem sollen Opfer von Zwangsumsiedlungen in der DDR eine Einmalzahlung von 7.500 Euro erhalten.
 
Die Opferrente wird zum 1. Juli dieses Jahres von 330 auf 400 Euro monatlich angehoben. Die bislang letzte Erhöhung gab es im Jahr 2019. Ab 2026 soll die Opferrente an die allgemeine Rentenentwicklung gekoppelt werden, also automatisch angepasst werden. Zudem entfällt künftig für die Zahlung die Bedürftigkeitsprüfung. Die Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte steigt im Juli von 240 auf 291 Euro. Auch sie soll ab 2026 dynamisiert werden.

Das Gesetz kommt zudem der Forderung von Opferverbänden nach, bei der Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden eine Beweislastumkehr einzuführen. Während Betroffene die Ursache ihrer Schädigungen bislang kompliziert nachweisen mussten, soll künftig vermutet werden, dass bei einschlägigen Konstellationen die politische Repression Ursache für die gesundheitlichen Folgen ist.
Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke sprach von „spürbaren Verbesserungen“, die ganz konkret im Alltag helfen würden. Viele Opfer von politischer Verfolgung in der DDR lebten heute an der Grenze zur Armutsgefährdung.

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Online-Redaktion

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